Liebe Leserinnen und Leser des Willisauer Boten
Es gehört zur Tradition der Schweizerischen Demokratie,
dass im Vorfeld von Gesetzesänderungen die davon
Betroffenen in einem Vernehmlassungsverfahren angehört
werden. Am Beispiel der kürzlich erfolgten Vernehmlassung
zur Revision des Schweizer Waffenrechtes möchte
ich die Bedeutung aufzeigen, welche der Konsultation
von interessierten Kreisen und Verbänden zukommt.
Obwohl das neue Waffenrecht erst seit 1999 in Kraft
ist, sieht sich der Bundesrat veranlasst, es in absehbarer
Zeit in einigen Punkten zu ändern. Anlass dazu
geben verschiedene Vorstösse aus dem Parlament.
Andererseits ist die Schweiz im Zusammenhang mit den
angelaufenen Verhandlungen des Bundesrates mit der EU
über zusätzliche bilaterale Abkommen unter
anderem auch an den Verträgen von Schengen und
Dublin interessiert. Und diese tangieren auch das bestehende
CH-Waffenrecht.
Bilaterale Verträge
Die EU Staaten haben untereinander in den verschiedensten
Bereichen verbindliche Abkommen getroffen, welche innerhalb
der EU Grenzen zwingend gelten. Selbstverständlich
gelten die Verträge nicht für die Schweiz,
weil wir bekanntlich nicht EU Mitglied sind. Nun hat
aber die Schweiz ein Interesse, an gewissen EU-Abkommen
zu partizipieren und bilateral zu übernehmen. Das
heisst, wir übernehmen in ausgewählten Teilbereichen
die Rechte und Pflichten, die in den Abkommen enthalten
sind (so geschehen in den ersten Bilateralen Verträgen
im Jahre 2001). Im Rahmen der Verhandlungen der Schweiz
mit der EU über weitere Bilaterale Abkommen sind
unter anderem auch die beiden Verträge von Schengen
und Dublin ein Thema.
Abkommen von Schengen und Dublin: Um was geht es dabei?
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jeder
grenzüberschreitende Personenverkehr Auswirkungen
auf die Sicherheit haben kann. Deshalb haben sich die
EU Staaten auf eine verstärkte Zusammenarbeit im
Sicherheitsbereich geeinigt und entsprechende Rahmenvorschriften
nach dem Prinzip der sog. Mindestvorschriften erlassen
- Die Abkommen von Schengen und Dublin regeln die
Polizei - Zusammenarbeit unter den EU Staaten.
- Die Personengrenzen innerhalb der EU werden abgebaut
(freier Personenverkehr).
- Demgegenüber werden die Grenzkontrollen an
den Aussengrenzen massiv verstärkt.
- Die Visumspflicht für Ausländer (Bürger
ausserhalb der EU Staaten) wird vereinheitlicht.
- Es wird ein geregelter Informationsaustausch über
gesuchte und unerwünschte Personen aufgebaut.
- Die EU betreibt innerhalb ihrer Grenzen eine gemeinsame
Ausländer- und Asylpolitik.
- Für die Bekämpfung von Verbrechen, Drogenhandel,
Kriminalität und Asylmissbrauch werden einheitliche,
wirksame Polizeimittel geschaffen.
Weil die Schweiz ihre Grenzen ausschliesslich zu EU-Staaten
hat, ist es in ihrem eigenen Interesse, an der Bekämpfung
der Kriminalität innerhalb Europas mitzumachen
und vor allem auch an den modernen Informationssystemen
teilzuhaben. Gerade in der Bearbeitung von Asylgesuchen
wäre ein Rückgriff auf die Personen –
Datenbanken der EU ein grosser Vorteil. Damit könnte
innert kürzester Zeit festgestellt werden, ob der
Asylsuchende schon in einem anderen Land ein gleiches
Gesuch gestellt hat. Und schliesslich wäre es für
unsere Tourismusbranche ein Vorteil, wenn die europäischen
Visa für Touristen aus Übersee und Asien auch
für die Schweiz ihre Gültigkeit hätten.
Vor- und Nachteile abwägen
Sie werden nun sagen, das ist ja alles in Ordnung; übernehmen
wir die Verträge von Schengen und Dublin. Das Ganze
hat allerdings einen Pferdefuss. Im Schengener Abkommen
ist auch das Waffenrecht mit Rahmenvorschriften, welche
EU weit gelten, geregelt. Und dieses EU-Waffenrecht
ist strenger als das schweizerische.
Unter anderem war es gerade dieser Umstand, welcher
den Bundesrat veranlasst hat, eine Vernehmlassung zur
Revision des Waffenrechts bei den interessierten Kreisen
vorzunehmen. Sie ist inzwischen abgeschlossen. Die vorgeschlagenen
Änderungen (es sind zum Teil Verschärfungen)
werden von den Schützen, Jägern und Sammlern
- im wahrsten Sinn des Wortes - auf das Korn genommen.
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Drei Punkte zur Revision des Waffengesetzes
Meine persönliche Haltung zur Revision des Waffengesetzes
lege ich in drei grundsätzlichen Punkten dar:
- Wir sind in der Schweiz in der speziellen Situation,
dass wir einen - im internationalen Vergleich - geringen
Waffenmissbrauch haben. Und das, obwohl wir eine sehr
grosse Anzahl Waffen in privaten Händen wissen.
Unsere Bürgerinnen und Bürger geniessen
bis heute das Vertrauen des Staates, des Gesetzgebers
und der Vollzugsorgane. Dieses Vertrauen wird von
den Schweizerinnen und den Schweizern grundsätzlich
erwidert. Wenn wir unser Waffenrecht revidieren wollen,
dann soll es nach wie vor auf dem Grundsatz dieses
Vertrauens aufgebaut sein. Das Vertrauen hat in unserem
Land eine lange Tradition, die sehr eng an unserem
System der Milizarmee anliegt. Unsere Armee verlangt
von ihren Angehörigen, dass sie die Waffen, die
sie vom Staat für die Erfüllung der Wehrpflicht
erhalten haben, daheim in der eigenen Wohnung aufbewahren.
Dieser Umstand hat in unserem Land und in unserer
Bevölkerung ein Selbstverständnis zum Waffenbesitz
geschaffen. Und eben dieses Selbstverständnis
darf nicht aus einer momentanen - zugegebenermassen
nicht ganz einfachen - Verhandlungsposition mit der
EU preisgegeben werden. Dagegen wehren sich die Schützen,
die Jäger und die Sammler, aber auch viele Armeeangehörige
zu Recht. Diese Kreise sind - in der Form einer selbstverständlichen
Gegenleistung - nach wie vor bereit, auch in Zukunft
die Verantwortung wahrzunehmen, die ihnen ein freiheitliches
Waffenrecht überträgt. Und um dieses Zusammenwirken
von Freiheit und Verantwortung geht es letztlich.
Beide gehören bekanntlich zusammen wie Zwillingsschwestern.
- Es ist in Zukunft noch klarer zu trennen zwischen
Waffenbesitzrecht von Schweizern und entsprechenden
Einschränkungen (die bis zum Verbot reichen können)
für ausländische Bürger oder Teilen
davon. Die Kriminal- und Waffenmissbrauchs-Statistik
spricht eine so eindeutige Sprache, dass man nicht
nur differenzieren kann, sondern differenzieren muss.
Das Recht auf Waffenbesitz ist selbstverständlich
kein Menschenrecht. Aber es bleibt einer Nation unbenommen,
ihren Bürgerinnen und Bürgern oder einem
Teil davon ein freiheitliches Recht einzuräumen;
vorausgesetzt, diese wissen mit der zugestandenen
Freiheit verantwortungsbewusst umzugehen.
- Die technische Entwicklung neuer Waffen macht auch
vor der Schweiz nicht halt. Deshalb macht das Einteilen
der Waffen in verschiedene Kategorien durchaus Sinn.
Es tut keinem Schützen, keinem Jäger und
keinem Sammler weh, wenn Seriefeuerwaffen und Automaten
schwieriger (oder nur in Ausnahmefällen) zu erwerben
sind als beispielsweise ein gewöhnlicher Jagdstutzer
oder ein Standardgewehr. Mit einer solchen Differenzierung
soll sich nicht nur der Gesetzgeber der aktuellen
Entwicklung anpassen; auch wir Schützen und Jäger
sind im eigenen Interesse gut beraten, die Prioritäten
richtig zu setzen.
A la carte - Lösung erwünscht
Ob die Schweiz in Zukunft an den Abkommen von Schengen
und Dublin partizipieren kann und will, wird im Wesentlichen
auch davon abhängen, ob wir mit der EU in Bezug
auf das Waffenrecht eine „à la carte
Lösung“ aushandeln können. Allein
schon unsere Milizarmee erfordert für unser Land
einen Sonderstatus. Ohne eine massgeschneiderte Lösung
wird es schwierig werden, eine Akzeptanz für
die Verträge von Schengen und Dublin in einer
Volksabstimmung zu erhalten. Es käme zu einer
unvermeidlichen, intensiven Auseinandersetzung zwischen
den unterschiedlichsten Interessenvertretern. Es bleibt
die Hoffnung, dass die politische Auseinandersetzung
zuerst einmal in der Expertenkommission, im Bundesrat
und anschliessend im Parlament gut über die Bühne
geht. Anzustreben ist dabei ein ausgewogen revidiertes
Waffenrecht, das den Anliegen der Milizarmee, der
Schützen, Jäger und Sammler angemessen Rechnung
trägt und dabei auch auf die bewährten Werte
von Freiheit und Verantwortung setzt.
Bis es so weit ist, wird noch mehr als ein Frühling
ins Land ziehen. Und so wünsche ich Ihnen, geschätzte
Leserinnen und Leser viele schöne Frühlingstage;
freuen Sie sich an den blühenden Bäumen
und am frischen, hellen Blattgrün in Feld und
Wald.
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