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Die Resolution von Eggiwil
KMU-Förderung und Bildungspolitik

   


KMU-Förderung und Bildungspolitik – nicht nur, aber auch für den ländlichen Raum ein Schwerpunkt der kommenden Legislatur.

KMU-Förderung
Die Resolution von Eggiwil fordert griffige Massnahmen zur Förderung von kleinen und mittleren Ungernehmen (KMU) im Berggebiet und im ländlichen Raum. Genannt werden insbesondere steuerliche Entlastungen, mehr Risikokapital, ein funktionierender Technologietransfer und vereinfachte Bewilligungsverfahren.

KMU bilden unbestritten das Rückgrat unserer Wirtschaft. Mehr als 99 Prozent der Schweizer Unternehmen sind KMU und diese beschäftigen mehr als zwei Drittel aller Erwerbstätigen. Wenn die Schweizer Wirtschaft seit Jahren ein Wachstumsproblem hat, liegt das vor allem auch daran, dass viele unserer KMU international gesehen zu wenig wettbewerbsfähig sind. Leider gilt dies insbesondere auch für KMU im ländlichen Raum und im Berggebiet. Als Unternehmer aus dem Entlebuch, ansässig in der Napfgemeinde Romoos, darf bzw. muss ich dies sagen: Bei uns gibt es zu wenig kleine und mittlere Unternehmen, die in zukunftsträchtigen Branchen tätig sind. Dafür liegt das Betätigungsfeld der meisten Betriebe in traditionellen Branchen und Segmenten.

Dies kann und muss sich ändern! Damit bestehende Betriebe sich vermehrt dem ändernden Umfeld anpassen können und neue Betriebe gegründet werden, braucht es gute Rahmenbedingungen. Der Staat ist gefordert, diese zu verbessern – besonders auch in den Landregionen! Ich begrüsse es deshalb sehr, dass das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement unter der Leitung von Bundesrat Joseph Deiss seine Anstrengungen zur Förderung von KMU in den nächsten Jahren mit verschiedenen Massnahmen intensivieren will (Stichworte administrative Entlastung, Reorganisation der Exportförderung, Optimierung des Bürgschaftswesens, gezielte Unterstützung von Start-ups, Hotelkreditwesen etc.). Im Weiteren erhoffe ich mir natürlich auch von der bereits heute vieldiskutierten Neuen Regionalpolitik einige wirksame Massnahmen zu Gunsten des „Wirtschaftsstandorts ländlicher Raum“. In seiner Antwort auf eine Interpellation unserer Fraktion „Regionalpolitik wohin? – Förderung für Berg- und Randregionen“ nimmt der Bundesrat vor allem auch Stellung zum Anliegen, dass sektorale Politiken verstärkt auf die Anliegen der Berg- und Randgebiete auszurichten sind. Hier scheint in der Tat der wohl grösste Handlungsbedarf.

   
Natürlich haben wir bei uns auf dem Land auch Standortvorteile (z.B. motivierte und treue Ar-beitskräfte, ein intaktes Wohnumfeld, meist gute Beziehungen zu den lokalen Behörden) – wir werden diese in Zukunft jedoch nur nutzen können, wenn die Nachteile im Vergleich zu den Agglomerationen nicht noch grösser werden! So ist es zum Beispiel wichtig, dass wir künftig vermehrt von Bildungs- und Forschungseinrichtungen profitieren können. Diese – ich denke dabei an die Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die Universitäten, die Fachhochschulen und höheren Fachschulen, ja sogar die meisten Berufsschulen – sind bekanntlich mehrheitlich in den Städten angesiedelt, und ihre positiven Effekte strahlen leider oftmals noch zu wenig aufs Land.

Aus- und Weiterbildung / Bildungspolitik
Damit bin ich bei der zweiten Forderung der Resolution, auf die ich kurz eingehen möchte, die Forderung zur Bildungspolitik. In der Resolution werden verschiedene Stufen des Bil-dungssystems erwähnt: Auf der Grundstufe wird die Erhaltung des flächendeckenden Ange-bots und damit der Erhalt der Schulen auch in kleinen Gemeinden. Für die Schulabgänger geht es um eine breitere Palette an Lehrstellen und um vernünftig erreichbare Mittelschulen. Im tertiären Bereich schliesslich sollen auch im ländlichen Raum Diplom- und Nachdiplom-studienlehrgänge eingerichtet werden, statt diese immer mehr zu zentralisieren.
Ich verstehe diese Forderungen und mein Herz schlägt für sie! Wir wissen aber auch, dass die staatlichen Mittel in den nächsten Jahren sehr knapp sein werden – auch bei den Kantonen. Die Qualität der Grundschulen darf dabei aber nicht leiden und der Grundsatz, wonach jedes Kind Anrecht auf eine ihm entsprechende Ausbildung hat, ist mit geeigneten Massnah-men zu gewährleisten. Bei den Berufsschulen, den höheren Fachschulen und den Fachhoch-schulen ist zu prüfen, ob diese nicht vermehrt auch in gut erschlossenen Zentren in Land- und Bergregionen angesiedelt werden könnten: Der Weg bspw. von Willisau nach Luzern ist bekanntlich gleich weit wie umgekehrt!
Bundesrat und Parlament wollen in den nächsten vier Jahren sehr viele Mittel in die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie stecken – geplant sind 17 Milliarden Franken, 3 Milliarden mehr als bisher, und dies trotz Sparprogramm. Das ist richtig. Allerdings werden wir uns mit aller Vehemenz einsetzen, dass diese Gelder der ganzen Schweiz und nicht bloss den grossen Agglomerationen zu Gute kommen!
 
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