Die Idee, diese Medienkonferenz im Ausbildungszentrum
des Verbandes Schweizerischer Schreinermeister und
Möbelfabrikanten (VSSM) durchzuführen, wurde
auf der Geschäftsstelle ausgeheckt. Aus mehreren
Gründen eine gute Idee! Zum einen, weil ich selber
dieser Berufswelt sehr verbunden bin. Mein Betrieb
in Romoos beschäftigt seit 1974 – damals
haben meine Frau und ich das Unternehmen von meinem
Vater übernommen – permanent zwei Lehrlinge.
Also, ich freue mich, Sie hier willkommen heissen zu
dürfen!
Der zweite Grund meiner Freude: Hier dürfen wir
am praktischen Beispiel zeigen, was es heute braucht,
um gute Fachleute heranzubilden; und was wir den Jugendlichen
bieten, damit sie sich nach neuesten Methoden und an
den modernsten Einrichtungen ausbilden lassen können.
Schliesslich, weil es ohnehin viel interessanter ist, "vor
Ort" zu informieren als im trockenen Konferenzzimmer
zu theoretisieren!
"
Bildung ist unser Rohstoff", lautet eine alte
Erfahrung in unserem Land. Oder auf Neudeutsch: Das
grösste Kapital unseres Landes sind die Human-Recourcen.
Das Wort behält auch für die Zukunft seinen
Wert und seine Berechtigung. Denn: Keine gesunde Wirtschaft
kommt ohne ein breit gefächertes Bildungswesen
aus. Doch dieses muss sich immer wieder neuen Erkenntnissen öffnen,
sich ständig dem Wandel anpassen, durchlässig
sein. Ohne das gibt es keine erfolgreiche Wirtschaft
und auch keinen Wohlstand!
Damit sind wir mitten im Thema des 21. Mai. Es ist
zwar ein Zufall, aber auch ein Glücksfall, dass
wir an diesem Datum sowohl über eine neue Bildungsverfassung
des Bundes wie auch über ein neues kantonales
Berufsbildungsgesetz abstimmen dürfen. Damit wird
uns in eindrücklicher Weise demonstriert,
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wie sehr alles miteinander verzahnt ist,
•
wie sehr das eine vom andern abhängig ist,
•
und wie sehr Bund und Kantone und Berufsverbände
und weitere Institutionen zusammenarbeiten müssen.
Im sog. „Dualen System“ bedingt das eine
naturgemäss das andere.
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Es gibt bedeutende Unterschiede zwischen den einzelnen
Bildungswegen. Diese haben ihre Berechtigung und werden
weiterhin bestehen bleiben. Aber wir haben allen Grund
- wie das jetzt in der Bundesverfassung erstmals geschieht
-, alle Bildungswege als gleichwertig zu betrachten.
Das aber tun wir letztlich nur dann, wenn wir für
eine volle Durchlässigkeit sorgen. Genau das ist
eines der Hauptziele sowohl der eidg. Bildungsartikel
wie des neuen kantonalen Berufsbildungsgesetzes!
Aus der Sicht des Gewerbes – es garantiert bekanntlich
das Duale System – darf darauf hin gewiesen werden,
dass mit dem neuen Artikel 61a Abs. 3 in der Bundesverfassung
erstmals in der Geschichte der Eidgenossenschaft beide
Bildungswege eine gleichwertige Anerkennung bekommen.
Das mindestens auf dem Papier, aber mindestens das.
Es ist nun an den Gesetzgebern, in der Vollzugsgesetzgebung
dafür zu sorgen, dass die ideellle Gleichwertigkeit
auch tatsächlich umgesetzt wird.
Dazu kommen andere Vorzüge, die mit den neuen
verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen
geschaffen werden sollen, auf die in den folgenden
Referaten eingegangen wird.
Bei all dem wollen wir eines nicht vergessen: Auch
in Zukunft braucht es den Willen und die Bereitschaft
zur Leistung - auf allen Seiten. Da kann sich die Politik
nicht ausnehmen! Es gibt auch im Bildungswesen keinen
Automatismus! Und das Anspruchsdenken allein führt
auch nicht weiter!Aus diesen und vielen anderen Gründen
sage ich: Es sind zwei wichtige und gute Vorlagen,
zu denen wir aus Überzeugung JA sagen!
"
Zukunft braucht Bildung!" Hier ist einer der Schlüssel
dazu!
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