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26. April 2006 - Mediankonferenz
Zukunft braucht Bildung
  Es gilt das gesprochene Wort




Die Idee, diese Medienkonferenz im Ausbildungszentrum des Verbandes Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) durchzuführen, wurde auf der Geschäftsstelle ausgeheckt. Aus mehreren Gründen eine gute Idee! Zum einen, weil ich selber dieser Berufswelt sehr verbunden bin. Mein Betrieb in Romoos beschäftigt seit 1974 – damals haben meine Frau und ich das Unternehmen von meinem Vater übernommen – permanent zwei Lehrlinge. Also, ich freue mich, Sie hier willkommen heissen zu dürfen!

Der zweite Grund meiner Freude: Hier dürfen wir am praktischen Beispiel zeigen, was es heute braucht, um gute Fachleute heranzubilden; und was wir den Jugendlichen bieten, damit sie sich nach neuesten Methoden und an den modernsten Einrichtungen ausbilden lassen können.
Schliesslich, weil es ohnehin viel interessanter ist, "vor Ort" zu informieren als im trockenen Konferenzzimmer zu theoretisieren!

" Bildung ist unser Rohstoff", lautet eine alte Erfahrung in unserem Land. Oder auf Neudeutsch: Das grösste Kapital unseres Landes sind die Human-Recourcen. Das Wort behält auch für die Zukunft seinen Wert und seine Berechtigung. Denn: Keine gesunde Wirtschaft kommt ohne ein breit gefächertes Bildungswesen aus. Doch dieses muss sich immer wieder neuen Erkenntnissen öffnen, sich ständig dem Wandel anpassen, durchlässig sein. Ohne das gibt es keine erfolgreiche Wirtschaft und auch keinen Wohlstand!

Damit sind wir mitten im Thema des 21. Mai. Es ist zwar ein Zufall, aber auch ein Glücksfall, dass wir an diesem Datum sowohl über eine neue Bildungsverfassung des Bundes wie auch über ein neues kantonales Berufsbildungsgesetz abstimmen dürfen. Damit wird uns in eindrücklicher Weise demonstriert,
• wie sehr alles miteinander verzahnt ist,
• wie sehr das eine vom andern abhängig ist,
• und wie sehr Bund und Kantone und Berufsverbände und weitere Institutionen zusammenarbeiten müssen. Im sog. „Dualen System“ bedingt das eine naturgemäss das andere.

 
 
 

 

Es gibt bedeutende Unterschiede zwischen den einzelnen Bildungswegen. Diese haben ihre Berechtigung und werden weiterhin bestehen bleiben. Aber wir haben allen Grund - wie das jetzt in der Bundesverfassung erstmals geschieht -, alle Bildungswege als gleichwertig zu betrachten. Das aber tun wir letztlich nur dann, wenn wir für eine volle Durchlässigkeit sorgen. Genau das ist eines der Hauptziele sowohl der eidg. Bildungsartikel wie des neuen kantonalen Berufsbildungsgesetzes!

Aus der Sicht des Gewerbes – es garantiert bekanntlich das Duale System – darf darauf hin gewiesen werden, dass mit dem neuen Artikel 61a Abs. 3 in der Bundesverfassung erstmals in der Geschichte der Eidgenossenschaft beide Bildungswege eine gleichwertige Anerkennung bekommen. Das mindestens auf dem Papier, aber mindestens das. Es ist nun an den Gesetzgebern, in der Vollzugsgesetzgebung dafür zu sorgen, dass die ideellle Gleichwertigkeit auch tatsächlich umgesetzt wird.

Dazu kommen andere Vorzüge, die mit den neuen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden sollen, auf die in den folgenden Referaten eingegangen wird.

Bei all dem wollen wir eines nicht vergessen: Auch in Zukunft braucht es den Willen und die Bereitschaft zur Leistung - auf allen Seiten. Da kann sich die Politik nicht ausnehmen! Es gibt auch im Bildungswesen keinen Automatismus! Und das Anspruchsdenken allein führt auch nicht weiter!Aus diesen und vielen anderen Gründen sage ich: Es sind zwei wichtige und gute Vorlagen, zu denen wir aus Überzeugung JA sagen!
" Zukunft braucht Bildung!" Hier ist einer der Schlüssel dazu!

 
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