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4. September 2006
Das neue Asyl- und Ausländerrecht
   




Das neue Asyl- und Ausländerrecht setzt vier Forderungen der CVP um. Die geltende Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich trägt der veränderten Situation nicht mehr genügend Rechnung. Das Eidgenössische Parlament hat darauf reagiert und dringend notwendige Anpassungen vorgenommen. Die Delegierten der Schweizerischen CVP begrüssen die beiden Gesetzesrevisionen grossmehrheitlich. Damit werden nämlich vier wichtige Forderungen aus dem Parteiprogramm der CVP umgesetzt.

Einwanderung kontrollieren
Die Einwanderung wird durch das neue Ausländergesetz besser kontrolliert und bewusst gesteuert. Das sog. Zweikreismodell bevorzugt bewusst EU-Bürgerinnen und Bürger gegenüber allen übrigen Ausländerinnen und Ausländer. Damit erfolgt eine sinnvolle und konsequente Synchronisierung mit den Bilateralen Verträgen. Angesichts dieser Anpassung ist eine restriktive Einwanderungspolitik ausserhalb des EU-Raums absolut folgerichtig. In Zukunft können also Leute, welche ihre Herkunft ausserhalb des EU-Raumes haben, in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit nur noch aufnehmen, wenn sie Führungskräfte, Spezialisten oder anderweitig qualifizierte Arbeitskräfte sind.

Eingewanderte integrieren
Eingewanderte sollen besser integrierte werden. Dieses Ziel wird im Gesetz neu statuiert und ist auf die Massnahmen im Einwanderungsbereich ausgerichtet. Erfahrungsgemäss erfolgt die Integration innerhalb ähnlicher Kulturkreise rascher und problemloser. Zudem setzt Integration den Willen beider Seiten voraus. Entsprechend werden Massnahmen und Angebote von Gemeinden und Kantonen gefördert. Mit Fördermassnahmen allein ist es allerdings nicht getan. Dazu braucht es vor allem die mentale Bereitschaft der Betroffenen, unsere Gepflogenheiten nicht nur zu respektieren, sondern auch anzunehmen. Diese Forderung des Gastgebers an seine Gäste ist nicht nur legitim; sie setzt wertvolle Leitplanken für ein gutes gesellschaftliches Zusammenleben.

 

 

Missbrauch bekämpfen
Die grosse Zunahme von Missbräuchen im Asylbereich und Straftaten von Personen ausländischer Herkunft ist bedauerlich, aber leider eine Tatsache. Deshalb sind konsequentere Massnahmen gefordert. Notwendig sind höhere Strafen für Schlepperorganisationen und für Schwarzarbeiter. Zudem verhindern längere Haftdauern, dass nicht kooperierende, abgewiesene Asylbewerber ein faktisches Bleiberecht in der Schweiz erzwingen können. Auch der Verzicht auf die Ausrichtung von Sozialhilfe an abgewiesene Asylbewerber ist folgerichtig. Damit wird nämlich eine rasche Rückführung unterstützt.
Der umstrittene Art. 32 des revidierten Asylgesetzes verlangt neu Identitäts- statt nur Reisepapiere. Wenn allerdings glaubhaft entschuldbare Gründe vorliegen, dass keine Identitätspapiere abgegeben werden können oder die Flüchtlingseigenschaft schon von Beginn an klar ist oder zusätzliche Abklärungen nötig sind, wird auf diese neue Forderung verzichtet. Der Gesetzgeber hat hier bewusst eine Klausel eingeführt, welche im Zweifelsfall zu Gunsten des Asylbewerbers Anwendung findet.

Humanitäre Tradition bewahren
Die humanitäre Tradition der Schweiz wird durch die beiden Revisionen nicht angetastet. Das Völkerrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention werden, obwohl von der Gegnerschaft immer wieder verneint, respektiert und eingehalten. So haben auch rechtskräftig abgewiesene Gesuchsteller nach wie vor Anspruch auf Nothilfe. Mit korrekten Verfahren und umfassenden Rechtsmitteln bleibt die sorgfältige Abklärung aller Fälle jederzeit gewährleistet. Die Schweiz wird echte Flüchtlinge auch in Zukunft grosszügig aufnehmen und schützen.

 

 
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