Das neue Asyl- und Ausländerrecht setzt vier Forderungen
der CVP um.
Die geltende Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich
trägt der veränderten Situation nicht mehr
genügend Rechnung. Das Eidgenössische Parlament
hat darauf reagiert und dringend notwendige Anpassungen
vorgenommen. Die Delegierten der Schweizerischen CVP
begrüssen die beiden Gesetzesrevisionen grossmehrheitlich.
Damit werden nämlich vier wichtige Forderungen
aus dem Parteiprogramm der CVP umgesetzt.
Einwanderung kontrollieren
Die Einwanderung wird durch das neue Ausländergesetz
besser kontrolliert und bewusst gesteuert. Das sog.
Zweikreismodell bevorzugt bewusst EU-Bürgerinnen
und Bürger gegenüber allen übrigen Ausländerinnen
und Ausländer. Damit erfolgt eine sinnvolle und
konsequente Synchronisierung mit den Bilateralen Verträgen.
Angesichts dieser Anpassung ist eine restriktive Einwanderungspolitik
ausserhalb des EU-Raums absolut folgerichtig. In Zukunft
können also Leute, welche ihre Herkunft ausserhalb
des EU-Raumes haben, in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit
nur noch aufnehmen, wenn sie Führungskräfte,
Spezialisten oder anderweitig qualifizierte Arbeitskräfte
sind.
Eingewanderte integrieren
Eingewanderte sollen besser integrierte werden. Dieses
Ziel wird im Gesetz neu statuiert und ist auf die Massnahmen
im Einwanderungsbereich ausgerichtet. Erfahrungsgemäss
erfolgt die Integration innerhalb ähnlicher Kulturkreise
rascher und problemloser. Zudem setzt Integration den
Willen beider Seiten voraus. Entsprechend werden Massnahmen
und Angebote von Gemeinden und Kantonen gefördert.
Mit Fördermassnahmen allein ist es allerdings
nicht getan. Dazu braucht es vor allem die mentale
Bereitschaft der Betroffenen, unsere Gepflogenheiten
nicht nur zu respektieren, sondern auch anzunehmen.
Diese Forderung des Gastgebers an seine Gäste
ist nicht nur legitim; sie setzt wertvolle Leitplanken
für ein gutes gesellschaftliches Zusammenleben.
|
Missbrauch bekämpfen
Die grosse Zunahme von Missbräuchen im Asylbereich und Straftaten von Personen
ausländischer Herkunft ist bedauerlich, aber leider eine Tatsache. Deshalb
sind konsequentere Massnahmen gefordert. Notwendig sind höhere Strafen für
Schlepperorganisationen und für Schwarzarbeiter. Zudem verhindern längere
Haftdauern, dass nicht kooperierende, abgewiesene Asylbewerber ein faktisches
Bleiberecht in der Schweiz erzwingen können. Auch der Verzicht auf die Ausrichtung
von Sozialhilfe an abgewiesene Asylbewerber ist folgerichtig. Damit wird nämlich
eine rasche Rückführung unterstützt.
Der umstrittene Art. 32 des revidierten Asylgesetzes verlangt neu Identitäts-
statt nur Reisepapiere. Wenn allerdings glaubhaft entschuldbare Gründe vorliegen,
dass keine Identitätspapiere abgegeben werden können oder die Flüchtlingseigenschaft
schon von Beginn an klar ist oder zusätzliche Abklärungen nötig
sind, wird auf diese neue Forderung verzichtet. Der Gesetzgeber hat hier bewusst
eine Klausel eingeführt, welche im Zweifelsfall zu Gunsten des Asylbewerbers
Anwendung findet.
Humanitäre Tradition bewahren
Die humanitäre Tradition der Schweiz wird durch die beiden Revisionen
nicht angetastet. Das Völkerrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention
werden, obwohl von der Gegnerschaft immer wieder verneint, respektiert und
eingehalten. So haben auch rechtskräftig abgewiesene Gesuchsteller nach
wie vor Anspruch auf Nothilfe. Mit korrekten Verfahren und umfassenden Rechtsmitteln
bleibt die sorgfältige Abklärung aller Fälle jederzeit gewährleistet.
Die Schweiz wird echte Flüchtlinge auch in Zukunft grosszügig aufnehmen
und schützen.
|